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Familienrecht

Unsere Tätigkeit umfasst die Beratung und gerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Familienrechts. Wir beraten im Zusammenhang mit Eheschließungen und Eheverträgen wie auch im Falle von Scheidung und den daraus weiter resultierenden Themen wie Unterhalt, Gütertrennung und bei gemeinsamen Kindern auch Umgangsrecht. Neben den klassischen Familienrechtsschwerpunkten beraten und vertreten wir Sie außerdem in Fragen der Adoption und Vaterschaftsanfechtungsverfahren.

Unsere Leistungen im Familienrecht:
  • Scheidung & Trennung

    • Vorbereitung von Scheidungsverfahren und Verfahren zur Aufhebung von Lebenspartnerschaften

    • Vermittlung zwischen Ehe- und Lebenspartnern in außergerichtlichen Verfahren

    • Interessenvertretung vor Gericht

    • Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche

  • Unterhalt

    • Beratung zu Unterhaltszahlungen für minderjährige oder volljährige Kinder

    • Prüfung von Ansprüchen an Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt

    • Vermittlung in außergerichtlichen Verfahren

    • Interessenvertretung vor Gericht

    • Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche auf Unterhalt oder Prüfung Ihrer Zahlungsfähigkeit

  • Zugewinn & Vermögen

    • Beantragung des Zugewinnausgleichsverfahrens

    • Beratung zur Aufteilung von Grundbesitz, Vermögen, Darlehen, Firmenanteilen und Hausrat

    • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen

    • Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche

    • Beratung von Witwen und Witwern in Fragen zum Zugewinnausgleich

    • Abwehr von Rückforderungen der Schwiegereltern

  • Sorge- und Umgangsrecht

    • Durchsetzung von Sorgerechtsansprüchen

    • Beratung zur Personen-, Vermögens- und Gesundheitssorge

    • Prüfung und Änderung von Sorgerechtsvereinbarungen

    • Untersuchung von Umgangsrecht und Umgangspflicht

    • Beratung zu Wechselmodellen und Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • Eheverträge

    • Ausarbeitung und Prüfung von Eheverträgen oder Verträgen zu Lebenspartnerschaften

    • Aufsetzen von Trennungs- oder Scheidungsfolgevereinbarungen

    • Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Ehevertrags

  • Weitere familienrechtliche Anliegen

    • Beratung zum Adoptionsrecht

    • Rechtliche Vertretung bei Anliegen zu nichtehelichen Lebenspartnerschaften oder eingetragenen Partnerschaften

    • Beratung im internationalen Familienrecht

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