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Medizinrecht

Fachanwaltliche Beratung

Unsere Kanzlei ist seit ihrem Bestehen auf den Bereich Medizinrecht spezialisiert.

Für Patienten

Arzthaftungsrecht:

Dies sind Behandlungsfehler, bei denen wir auf Patientenseite tätig sind und Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durchsetzen. Das Verständnis für den betroffenen Patienten und die Auswirkungen einer fehlerhaften Behandlung in allen Lebensbereichen zu erfassen, ist Grundvoraussetzung unserer vertrauensvollen Mandatsführung. Dementsprechend ist es wichtig ein angemessenes Schmerzensgeld und Ersatz der entstandenen Schäden zu erzielen verbunden mit der Möglichkeit, auch Zukunftsschäden weitreichend zu erfassen, um für unsere Mandanten einen finanziellen Ausgleich auch für künftige gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erlangen. Vielen Geschädigten ist nicht bekannt, dass ihnen nicht nur ein Schmerzensgeld zusteht, sondern auch Schadensersatzansprüche z.B. wegen Verdienstausfall oder andauernder Arbeitsunfähigkeit, Schmerzensgeldrente und Ersatz des Haushaltsführungsschadens sowie Fahrtkosten.

Wir beraten Sie über verschiedene Möglichkeiten, einen Behandlungsfehler mit Hilfe der Krankenkasse, der Ärztekammer oder im Klageverfahren aufzuklären.

Wir betreuen Sie bei fehlerhaften ärztlichen Behandlungen, fehlgeschlagenen Operationen, Todesfällen, Geburtsschäden und zahnärztlichen Behandlungen.

Ansprüche aus einer fehlerhaften Behandlung verjähren innerhalb einer Frist von 3 Jahren. Aber diese Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Betroffene Kenntnis vom Schaden und dem Behandlungsfehler hat. Oftmals wissen die Betroffenen aber gar nichts von einem Behandlungsfehler. Gerade hier sind fachanwaltliche Kenntnisse und Erfahrung erforderlich, um auch in diesen Fällen unseren Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen. Durch die Stärkung der Patientenrechte im Bürgerlichen Gesetzbuch hat die Zahl an Fällen im Medizinrecht zugenommen und die Überprüfung der ärztlichen Tätigkeit ist wesentlich transparenter geworden.

Für Ärzte

Praxisverkäufe, Verfahren der kassenärztlichen Vereinigung, Arbeitsverträge:

Zu unserem Tätigkeitsgebiet gehören auch die verschiedenen Vertragsgestaltungen zwischen Ärzten im Rahmen eines Praxiskaufs oder -verkaufs, die Formen der Zusammenarbeit ärztlicher Kooperationen und die Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen angestellter Ärzte/ oder im Krankenhaus tätiger Ärzte. Ferner vertreten wir Ärzte in Verfahren gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung. Mit unserer Inkassoabteilung unterstützen wir Sie ferner bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Zahlungsforderungen gegenüber Patienten.

Rechtsanwaltskanzlei Hebinger
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